
Quelle: Fotolia / Tom-Hanisch
POLITIK:
Verbände: Klimafonds „kein Notgroschen“
Das Vorhaben der Regierung, eine Strompreissenkung aus dem Sondertopf zu finanzieren, stößt in der Energiewirtschaft auf Kritik. Verbände fürchten ein „Stopfen von Haushaltslöchern“.
Noch keinen Monat im Amt sieht sich die neue Bundesregierung scharfer Kritik aus der Energiewirtschaft gegenüber. Wenige Tage
ist es her, dass Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) vor Unternehmern in Brandenburg versprach, die Stromsteuer schnell
zu senken. Am gleichen Tag wurde bekannt, woher das Geld kommen soll. Reiches Kollege im Finanzministerium, Lars Klingbeil
(SPD), plant, Klimainvestitionen aus dem Haushalt in den Klimatransformationsfond zu verschieben und Strompreissenkungen aus
dem Sondervermögen zu zahlen. Ein Plan mit Fragezeichen.
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) und der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) warnen vor einer „Aushöhlung der im Grundgesetz verankerten Intention, zusätzliche Investitionen in Klimaschutz und Transformation auf den Weg zu bringen“. In einer gemeinsamen Erklärung fordern beide Organisationen, die Mittel aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) „adäquat“ zu nutzen, sprich für die Energiewende. Und nicht, wie VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing nun befürchtet: „zum Stopfen von Haushaltslöchern“.
VKU fordert Mut für nachhaltige Investitionen
„Der KTF ist ein Versprechen an die Zukunft – kein Notgroschen des Bundesfinanzministers. Wer den Anspruch hat, unser Land zukunftsfähig zu machen, muss auch den Mut haben für echte, nachhaltige Investitionen“, sagt Liebing.
VKU und BDEW lesen aus einem „Aufstellungsschreiben“ des Bundesfinanzministeriums heraus, dass „Maßnahmen aus dem Kernhaushalt systematisch in den KTF“ verschoben werden sollen. Sie sehen die Gefahr, „dass die versprochenen knapp zehn Milliarden Euro jährlich aus dem Sondervermögen lediglich bisherige Ausgaben ersetzen“. Ihre Forderung: „Wenn eine Bündelung von Transformationsmaßnahmen im KTF erfolgen soll, muss alternativ ein Zuschuss mindestens in der Höhe der verschobenen Maßnahmen aus dem Bundeshaushalt für den KTF erfolgen.“ Dass Mittel des Sondervermögens zur Strompreissenkung genutzt werden sollen, widerspreche dem eigentlichen Zweck der Investitionsoffensive.
„Das Sondervermögen Infrastruktur muss komplett in die Infrastruktur fließen“, so BDEW und VKU. „Wer den Anspruch erhebt, ein Investitionsmotor für die Zukunft sein zu wollen, sollte die bereitgestellten Mittel auch konsequent für echte Investitionen nutzen“, betont BDEW-Chefin Kerstin Andreae. Die Strompreisentlastung müsse über den Haushalt erfolgen.
„Die Chance, mit dem Sondervermögen Deutschlands Infrastruktur zukunftssicher aufzustellen, darf nicht vertan werden“, mahnen Liebing und Andreae unisono.
Mit ihrer Kritik sind die Verbände nicht allein. Die Klimajuristin Roda Verheyen kommt in einem Gutachten im Auftrag des WWF zu dem Ergebnis, dass die von Katherina Reiche geplante Strompreissenkung aus dem Sondervermögen nicht verfassungskonform wäre (wir berichteten).
Eine Strompreissenkung aus dem Sondervermögen, wie es das Aufstellungsschreiben für den Bundeshaushalt 2025 umreißt, erfüllt nach Auffassung der Juristin die Voraussetzung der zusätzlichen Investitionen nicht. Auch die Nutzung des Klima- und Transformationsfonds dafür wäre verfassungsrechtlich problematisch. Hingegen wären ein Sondervermögen Klimaschutz in Höhe von 2 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) jährlich und die Gemeinschaftsaufgabe Klimaschutz und Klimaanpassung rechtssicher umsetzbar.
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) und der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) warnen vor einer „Aushöhlung der im Grundgesetz verankerten Intention, zusätzliche Investitionen in Klimaschutz und Transformation auf den Weg zu bringen“. In einer gemeinsamen Erklärung fordern beide Organisationen, die Mittel aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) „adäquat“ zu nutzen, sprich für die Energiewende. Und nicht, wie VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing nun befürchtet: „zum Stopfen von Haushaltslöchern“.
VKU fordert Mut für nachhaltige Investitionen
„Der KTF ist ein Versprechen an die Zukunft – kein Notgroschen des Bundesfinanzministers. Wer den Anspruch hat, unser Land zukunftsfähig zu machen, muss auch den Mut haben für echte, nachhaltige Investitionen“, sagt Liebing.
VKU und BDEW lesen aus einem „Aufstellungsschreiben“ des Bundesfinanzministeriums heraus, dass „Maßnahmen aus dem Kernhaushalt systematisch in den KTF“ verschoben werden sollen. Sie sehen die Gefahr, „dass die versprochenen knapp zehn Milliarden Euro jährlich aus dem Sondervermögen lediglich bisherige Ausgaben ersetzen“. Ihre Forderung: „Wenn eine Bündelung von Transformationsmaßnahmen im KTF erfolgen soll, muss alternativ ein Zuschuss mindestens in der Höhe der verschobenen Maßnahmen aus dem Bundeshaushalt für den KTF erfolgen.“ Dass Mittel des Sondervermögens zur Strompreissenkung genutzt werden sollen, widerspreche dem eigentlichen Zweck der Investitionsoffensive.
„Das Sondervermögen Infrastruktur muss komplett in die Infrastruktur fließen“, so BDEW und VKU. „Wer den Anspruch erhebt, ein Investitionsmotor für die Zukunft sein zu wollen, sollte die bereitgestellten Mittel auch konsequent für echte Investitionen nutzen“, betont BDEW-Chefin Kerstin Andreae. Die Strompreisentlastung müsse über den Haushalt erfolgen.
„Die Chance, mit dem Sondervermögen Deutschlands Infrastruktur zukunftssicher aufzustellen, darf nicht vertan werden“, mahnen Liebing und Andreae unisono.
Mit ihrer Kritik sind die Verbände nicht allein. Die Klimajuristin Roda Verheyen kommt in einem Gutachten im Auftrag des WWF zu dem Ergebnis, dass die von Katherina Reiche geplante Strompreissenkung aus dem Sondervermögen nicht verfassungskonform wäre (wir berichteten).
Eine Strompreissenkung aus dem Sondervermögen, wie es das Aufstellungsschreiben für den Bundeshaushalt 2025 umreißt, erfüllt nach Auffassung der Juristin die Voraussetzung der zusätzlichen Investitionen nicht. Auch die Nutzung des Klima- und Transformationsfonds dafür wäre verfassungsrechtlich problematisch. Hingegen wären ein Sondervermögen Klimaschutz in Höhe von 2 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) jährlich und die Gemeinschaftsaufgabe Klimaschutz und Klimaanpassung rechtssicher umsetzbar.
Manfred Fischer
© 2025 Energie & Management GmbH
Mittwoch, 21.05.2025, 17:45 Uhr
Mittwoch, 21.05.2025, 17:45 Uhr
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